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Frist zum Führerscheinumtausch endet in knapp einer Woche

Berlin (ots)

Jahrgänge 1953 bis 1958 haben noch bis zum 19. Januar 2022 Zeit

Bis 2033 müssen EU-weit insgesamt 42 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Mit dem neuen Checkkarten-Führerschein sollen alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicherer werden. In Deutschland erfolgt der Umtausch gestaffelt nach Jahrgängen und nach Ausstellungsdatum. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und einen Führerschein besitzt, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, hat nur noch bis zum 19. Januar 2022 Zeit seinen Führerschein umzutauschen. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erklärt, was beim Umtausch zu beachten ist.

Welche Fristen gelten?

Die Umtauschfrist ist von zwei Faktoren abhängig: Dem Ausstellungsdatum und dem Geburtsjahr. Wurde der Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt, ist das Geburtsjahr der Führerscheinbesitzer für den Umtausch ausschlaggebend. Wer zwischen 1953 bis 1958 geboren wurde, muss bis 19. Januar ein neues Fahrerlaubnisdokument vorweisen. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 haben noch ein Jahr länger Zeit. Alle, die ihren Führerschein erst zwischen 1999 und 2013 erhalten haben, brauchen sich erst ab 2026 mit dem Thema auseinandersetzen. Übrigens kann der Umtausch auch früher geschehen, es muss keine Frist abgewartet werden.

Wo ist der Umtausch möglich?

Grundsätzlich kann der Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle umgetauscht werden. Je nach Wohnort kann dies auch das Bürgeramt sein. Coronabedingt kann es jedoch schwierig werden kurzfristig einen Termin bei der zuständigen Behörde zu erhalten. Hier ist also schnelles Handeln erforderlich. Auf der letzten Verkehrsministerkonferenz wurde eine Schonfrist für alle, die keinen fristgerechten Termin erhalten, beschlossen: Bis zum 19.07.2022 wird zunächst keine Strafe fällig. Wer danach ohne gültigen Führerschein am Steuer sitzt, muss für diese Ordnungswidrigkeit ein Verwarngeld von 10 Euro zahlen.

Was wird für den Umtausch benötigt?

Für eine reibungslose Bearbeitung sollten beim Gang zur Behörde neben dem alten Führerschein, auch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passbild mitgebracht werden. Für Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor 1999 wird außerdem eine so genannte Karteikartenabschrift benötigt. Dabei handelt es sich um einen Auszug der persönlichen Daten aus dem Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Weitere Informationen dazu gibt es ebenfalls bei der zuständigen Führerscheinstelle. Für den neuen Checkkarten-Führerschein wird eine Gebühr von rund 25 Euro fällig. Wer sich den fertigen EU-Führerschein zuschicken lassen möchte, muss zusätzlich Versandkosten einkalkulieren.

Pressekontakt:

ACE Pressestelle
Tel.: 030 278 725-15
E-Mail: presse@ace.de
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