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Viele Unfälle durch riskantes Überholen: Im Zweifel nie!

Stuttgart (ots)

Hohes Risiko auf Landstraßen
Bei geringster Unsicherheit aufs Überholen verzichten
Benötigte Strecke wird oft unterschätzt

Riskante Überholmanöver waren im Jahr 2020 die Ursache von Verkehrsunfällen, bei denen mehr als 16.000 Personen verletzt und 277 getötet wurden. Oft waren dabei Fehleinschätzungen, Fahrlässigkeit und Leichtsinn im Spiel. Im Jahr 2020 starb knapp ein Drittel aller auf deutschen Landstraßen getöteten Menschen bei einem Unfall mit dem Gegenverkehr. Die Sachverständigen von DEKRA erinnern daran, beim Überholen unter allen Umständen die zentrale Regel zu beherzigen: „Im Zweifel nie!“

„Wer zum Überholen ansetzt, muss wissen: Überholen darf er nur, wenn während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung oder Gefährdung anderer sicher ausgeschlossen ist“, sagt Stefanie Ritter, Unfallforscherin bei DEKRA, mit Verweis auf Paragraf 5 der Straßenverkehrs-Ordnung. Überholende müssen zudem deutlich schneller fahren als die zu Überholenden, und sie dürfen ein bestehendes Tempolimit nicht überschreiten.

Strecke frei und voll einsehbar?

„Klar ist auch: Überholt werden darf nur dort, wo es erlaubt ist. Also nicht im Geltungsbereich von Überholverbotsschildern“, betont die Unfallforscherin. „Eine durchgezogene weiße Linie zwischen den Fahrstreifen darf nicht überfahren werden, auch nicht teilweise.“ Ebenso ist das Überholen im Bereich von Fußgängerüberwegen und Zebrastreifen tabu.

Hinzu kommt: Wer sicher überholen will, braucht Talent als Multi-Tasker. „Bevor ich ausschere, muss ich nach hinten schauen und prüfen, ob nicht schon ein nachfolgendes Fahrzeug zum Überholen angesetzt und Vorrang hat“, erklärt Ritter. „Gleichzeitig muss ich die Strecke vor mir genau im Blick behalten: Ist sie frei von Gegenverkehr? Kann ich sie voll einsehen? Wie verhalten sich die zu Überholenden? Ist die freie Strecke zum Überholen lang genug? Außerdem darf ich nicht vergessen zu blinken.“

Unterschätzt wird oft, wie viel Strecke man zum Überholen braucht. „Vielen ist nicht bewusst, dass insgesamt ungefähr doppelt so viel Strecke benötigt wird wie für den reinen Überholvorgang“, erklärt Ritter. „Man muss sich klar machen, dass Gegenverkehr jederzeit möglich ist, dass Sicherheitsabstände einzuhalten sind und dass auf Landstraßen ein Tempolimit von 100 km/h gilt. Zum Überholen eines 60 km/h fahrenden Lkw braucht man dort von Überholbeginn an eine freie Strecke von knapp 600 Metern.“

Diese Tatsache und die hohen Fahrgeschwindigkeiten machen das Überholen auf Landstraßen so gefährlich. Riskante Überholmanöver sind hier die zweithäufigste Ursache von tödlichen Unfällen. „Schon beim geringsten Zweifel darf unter keinen Umständen überholt werden“, betont Ritter. „Das gilt ohne Ausnahme, wenn Kurven oder Kuppen die Sicht nehmen oder im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen.“ Auch vom „Kolonnenspringen“ rät die Unfallforscherin dringend ab. „Damit bringt man nicht nur sich, sondern auch andere in Gefahr. Der geringe Zeitgewinn ist es nicht wert, sich auf lebensgefährliche Manöver einzulassen.“

Überholte dürfen nicht schneller werden

Beim Wiedereinscheren muss zum überholten Fahrzeug genügend Abstand gehalten werden. Es darf nicht geschnitten oder zum Abbremsen genötigt werden. Für Fahrzeuge, die überholt werden, wiederum gilt: Sie dürfen während eines Überholvorgangs nicht beschleunigen und müssen einem Überholenden das Einscheren ermöglichen. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt.

Größte Vorsicht ist beim Überholen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen geboten. Vor allem dann, wenn deren Blinkleuchten verschmutzt oder durch Arbeitsgeräte verdeckt und für den nachfolgenden Verkehr nicht erkennbar sind; ein Traktor könnte somit „unangekündigt“ abbiegen. Und manchmal wird es durch überbreite oder beladene Fahrzeuge auf schmalen Straßen so eng, dass zum Überholen nicht genügend Sicherheitsabstand bleibt.

Wichtig auch: Radfahrer, Krafträder und andere einspurige Fahrzeuge dürfen innerorts nur mit mindestens 1,5 Meter, außerorts mit 2 Meter Abstand überholt werden, wobei sich die größere Distanz bei Kindern auch innerorts empfiehlt. Beim Vorbeifahren an wartenden Linien- und Schulbussen sind ebenfalls 2 Meter Mindestabstand zu halten. Beim Heranfahren von Bussen an Haltestellen mit eingeschaltetem Warnblinker besteht Überholverbot. Haltende Bussen mit eingeschaltetem Warnblinker dürfen nur in Schritttempo passiert werden.

Rechtsfahrgebot auf Autobahnen

Und was gilt auf der Autobahn? „Vielen ist offenbar nicht bewusst, dass sie nach dem Überholen wieder auf die rechte Spur wechseln müssen, denn auch hier gilt das Rechtsfahrgebot“, sagt Ritter. Eine Faustregel besagt: Kann man bis zum nächsten Überholen auf der rechten Spur länger als 20 Sekunden fahren, muss man sie auch nutzen. Rechts zu überholen ist auf Autobahnen in der Regel untersagt. Ausnahmen gelten für Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen. Ebenso für Kolonnen bis Tempo 80 km/h, wenn es auf dem rechten Fahrstreifen maximal 20 km/h schneller vorangeht als links.

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DEKRA e.V.
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0711.7861-2386
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